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Nach dem Kauf


Nachdem der Verrag unterschrieben und das Honorar bezahlt sind, ist die Transaktion noch nicht ganz abgeschlossen.

In den meisten Fällen wird der Verkäufer noch gebraucht:

- Übergangsperiode

Während dieser Periode muss der Verkäufer häufig Rechenschaft gegenüber seinen Mitarbeiten, Kunden und Lieferanten ablegen.

In bestimmten Fällen fordert der Interessent den Abschluss gewisser Geschäfte (Rechtsstreits, noch nicht abgeschlossene kaufmännische Verhandlungen, Erneuerung von Verträgen, etc.)

- Nachhaftung für Gesellschaftsschulden

- Komplementäre Klausel

Für den Fall, dass der Kaufpreis eine komplementäre Klausel (earn out) basierend auf zukünftigen Projekten enthält, muss der Verkäufer dafür sorgen, dass seine Interessen bestmöglich vertreten werden.

- Die Übernahme einer neuen Branche

Ein neues äußeres Wachstum ist nun möglich.

Es is unabdingbar in dieser Situation neue Projekte anzuvisieren.



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