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Vermögensrechtliche Beratung



ACTORIAs Abteilung für Vermögensrecht assistiert Ihnen bei Fragen zu vermögensrechtlichen Folgen des Unternehmensverkaufs bzw. der Unternehmensübetragung.

Nach Abwicklung des Geschäfts erhalten Sie als Verkäufer den Gewinn, der dann in Ihr persönliches Vermögen eingeht; Sie tragen also auch alle daraus folgenden Konsequenzen.

Viele Firmenverkäufer sind sich nicht darüber im Klaren, was es bedeutet, wenn die Verkaufssumme ins eigene Vermögen einfließt: Es besteht das Riskio der Zahlung der Vermögenssteuer dessen Grenzwert bei 732.000€ liegt.



Es gibt jedoch konkrete Lösungsvorschläge, um die steuerlichen Konsequenzen eines solchen Geschäftes bedeutend zu verringern.

Mit einem starken Team spezialisiert auf juristische und steuerliche Fragen, führt das Unternehmen ACTORIA zunächst eine Vermögensrechtsanalyse durch, die sowohl professionell als auch persönlich ist.

Als nächstes wird in Zusammenarbeit mit den Unternehmensberatern (Anwälte, Wirtschaftsprüfern, etc.) die zu empfehlende Vorgehensweise bei der Geschäftsabwicklung ins Auge gefasst.

Für diese Art von Beratung durch ACTORIA bitten wir Sie, uns ein Jahr  im Voraus zu kontaktieren.  


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